Sorgepflicht

Allgemeines Scheidungskinder Forum - Dies ist eine virtuelle Selbsthilfegruppe für Kinder und Eltern in allen Fragen rund um Trennung und deren Folgen.
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Suesse
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Sorgepflicht

Beitrag von Suesse »

Seit letztem Jahr August wohnt mein 17jähriger Sohn bei mir und meinem Partner.Er konnte es bei seinem Vater nicht mehr aushalten und so wohnt er seit dem bei uns. Nun haben wir uns eine größere Wohnung gesucht und wollen dort bald einziehen. Nun hat sein Vater (z.Z noch Hauseigentümer) die Möbel aus dem ehemaligen Zimmer seines Sohnes verschenkt oder verkauft, sodas der Junge nun nicht mal ein Bett,geschweige einen Schrank für seine Klamotten hat. Nun meine Frage: Da der Vater mit im Sorgerecht ist, kann ich als Mutter von ihm verlangen gleichwertige Möbelstücke für seinen Sohn zu besorgen, ich kann es finanziell nicht, da sein Vater auch nur einen Bruchteil an Unterhalt zahlt? Vielen Dank für Eure Hilfe

Eine sich sorgenmachende Mutter
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Hammer
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Re: Sorgepflicht

Beitrag von Hammer »

Hallo

Ich bin mir nicht sicher wie die Rechtslage ist.
Sicher kommt es darauf an wer die Möbel bezahlt hat und von
welchem Geld.Aber wenn dein Sohn schon seit August bei dir wohnt,muß
er doch auch irgendwo geschlafen haben?Hat dein Ex gewußt das ihr eine
größere Wohnung sucht?Wenn nicht und nach dieser Zeitspanne wo der Sohn
schon bei euch wohnt,könnte er davon ausgegangen ein das es nicht mehr
benötigt wird.Das Sorgerecht regelt keine finanziellen Dinge,deshalb kannst du
ihn mit dieser Begründung auch nicht an der Zahlung beteiligen.
Versuch doch mal über einen An und Verkauf was zu bekommen,wenn das auch nicht
geht könntest du beim Sozialamt nachfragen wegen einer einmaligen Beihilfe.


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Laura
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Re: Sorgepflicht

Beitrag von Laura »

Hallo Suesse,

willkommen im Forum!

Ich hatte den selben Gedanken wie Hammer, wo hat er denn bisher geschlafen???

Nachdem ich mal nicht davon ausgehe, daß Du Deinem Ex die "Kindermöbel" geliehen hast, sind sie sein Eigentum und er kann damit machen, was immer er will, Du hast weder ein recht das zu verhindern, noch einen Ersatzanspruch, weil er sie weggeworfen hat. Und aus dem Sorgrecht kannst u, wie Hammer geschrieben hat, keine finanziellen Ansprüche herleiten.

Aber warum stellst Du Dich nicht mal auf die Hinterbeine, damit Dein Ex den vollen Unterhalt bezahlt? Im Rahmen des Unterhaltsanspruches gibt es auch Ansprüche bei sogenanntem Sonderbedarf (z.B. Klassenfahrten, Zahnspange etc.). Ob da auch Möbel dazu gehören, bin ich ehrlich gesagt auch überfragt, aber warum eigentlich nicht? Irgendwie logisch wäre das ja.....
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Hammer
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Re: Sorgepflicht

Beitrag von Hammer »

Hallo

Es kommt darauf an warum er weniger Unterhalt zahlt.
Sollte es am Einkommen liegen,stehen die Chancen eher schlecht
mehr zu bekommen.Du kannst aber übers JA den Unterhalt berechnen
lassen.

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Westi
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Re: Sorgepflicht

Beitrag von Westi »

Hallo Suesse!

Laut BGB steht Dir doch m.E. eigentlich die Hälfte Eures Hausrates zu, es sei denn, Ihr hattet einen Ehevertrag o.ä. Hast Du diesen noch nicht eingefordert? Wenn nein, solltest Du dieses vielleicht tun, wenn ja, warum hast Du dann die Möbel Eures Sohnes dort gelassen?

Ich weiß, wie das ist. Ich lebe auch seit August letzten Jahres von meinem Mann getrennt. Unsere Tochter (11) hat sich entschieden, bei mir zu wohnen. Ihre beiden Geschwister (5 und 8) leben derzeit noch beim Vater. Wir hatten unserer Tochter ein Kinderzimmer geschenkt zur Einschulung. Mein Mann war auch nicht bereit, seiner Tochter wenigstens ein Schrank und ein Bett zu geben, geschweige denn ihr Kinderzimmer. Er ist der Meinung, ich habe keinen Anspruch auf irgendwelche Möbel, da ich ja ausgezogen bin. Dieses vor Gericht einzuklagen kann wohl ziemlich lange dauern. Insofern mußte ich meiner Tochter auch neue Möbel kaufen.

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Suesse
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Re: Sorgepflicht

Beitrag von Suesse »

Hallo an alle die mir geantwortet haben! Vielen Dank erstmal.
Ich habe mich nur kurz gefasst in meinem anliegen, es hätte sonst den rahmen gesprengt. nun möchte ich es etwas ausführlicher beschreiben.
als ich mich von meinem ex-mann getrennt habe bin ich knall auf fall raus aus dem gemeinsamen haus. konnte dem phsychischen druck nicht mehr standhalten. haben uns so geeinigt,das ich persönliche dinge und auch einige möbel bekomme sobald ich meine wohnung eingerichtet hatte. hatten eine mediatorin hinzugezogen die von unserer mündlichen abmachung nichts wusste.sie nahm nur die sache der scheidung in die hand, ging davon aus das alles fair abläuft. von meiner seite sollte es auch so laufen, allerdings drehte sich mein ex um 180 grad nachdem ich raus war( es bestand kein ehevertrag oder dergleichen).die kinder blieben dort weil jeder sein zimmer hatte und sie das ganze auch irgendwo nicht einsahen warum ich nun ging. nach ca. 1 1/2 jahren nun hatte sich mein jüngster entschlossen zu mir zu ziehen weil sein vater mit ihm genau das gleiche machte wie vorher mit mir ( alkohol schläge und demütigungen). nun aber habe ich einen neuen partner mit dem ich eine 2zimmer wohnung angemietet habe,als mein sohn mich damit konfrontierte zu uns zu ziehen. sein vater hatte ihm gesagt er würde seine möbel in dem haus stehen lassen wenn er ihn mal besuchen wolle.nun aber sind die möbel verschenkt oder entsorgt, die wir dem jungen einmal gemeinsam gekauft und geschenkt hatten. bis dato war ich unterhaltspflichtig, seitdem mein sohn bei mir wohnt zahlt sein vater, allerdings haben wir uns selber geeinigt über den unterhalt weil ich die befürchtung habe mein ältester sohn würde von mir unterhalt einklagen( bis vor kurzem noch in der ausbildung).mein jüngster will nicht das ich von seinem vater etwas für ihn verlange und das kann ich irgendwo nicht akzeptieren, denn er steht genauso in dr pflicht wie ich! ab februar nun haben wir eine größere wohnung gemietet wo der junge sein eigenes zimmer hat.
eure suesse
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Hammer
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Re: Sorgepflicht

Beitrag von Hammer »

Hallo Suesse

Die Sache mit dem Hausrat kommt mir bekannt vor,so ähnlich war es bei mir
auch.Aber ich hatte wenigstens das Glück etwas zu bekommen darunter das
die kompletten Sachen meiner Tochter.
Ob es jetzt nach solanger Zeit Sinn macht darum zu "streiten" bezweifle ich,du
kannst sicher auch nicht mehr nachweisen das die Möbel gemeinsam bezahlt wurden.
Das du Unterhalt möchtest verstehe ich den das Geld ist für sein Kind.
Weißt du was er zirka an Einkommen hat? Es kommt ja auch darauf an wieviel du
verdienst und in welcher Höhe du dann verpflichtet bist zu zahlen.Ich würde aber nicht
freiwillig auf den Unterhalt verzichten,wenn er mehr zahlen kann.
Da wäre noch das was Laura erwähnte der Anspruch auf Zahlungen bei Sonderbedarf.
Es wäre sicher das beste wenn du dich beim JA oder einem Anwalt erkundigst.
Da er aber dir gegenüber auch nicht sehr "nett"war warum solltest du es zu ihm sein.
Das dein Sohn nichts von ihm möchte,liegt sicher an den Erfahrungen die er bei ihm
gemacht hat.

Alles Liebe
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