Neu, 19-- verstehe das Gesetz nicht..hilfe?
Verfasst: 8. November 2011 11:44
Halle liebe community,
ich bin neu hier im forum und es gibt einige sachen, die mich stutzig machen, und meine Zukunfstplanung schwierig gestalten.
meine eltern haben sich vor 2 jahren getrennt, und ich konnte endlich meinen unterhalt von meinem vater durchboxen.
Ich habe mir gedacht: juhu, jetzt hast du es geschafft, du brauchst dir erstmal keinen Stress mehr machen nu kanns wieder weitergehen.
Es ist so, dass ich die 13 klasse besuche, mit dem ziel nächstes jahr im juli das abitur zu erreichen. Danach möchte ich entweder auf lehramt studieren, oder eine ausbildung zur erzieherin machen. Nun kann es aber sein, wenn ich bei einer Uni auf die warteliste komme, dass ich dann 1 jahr lang max überbrücken muss. in dem fall wäre fsj meine wahl. nun habe ich aber zu wissen bekommen, dass wenn ich ein fsj mache, dass mein vater in der zeit keinen unterhalt zahlen muss. das kann ich nicht wirklich verstehen. denn ich kann als schüler nebenbei arbeiten, habe einen verdienst von ca 400€... wenn ich ein fsj mache habe ich ungefähr das gleiche.
nun habe ich zu wissen bekommen weil er nur für mich zahle, wenn ich in der schule bin oder eine ausbildung mache.... aber warum zählt denn eine überbrückung nicht? heist das ich kann dann ein jahr lang sehen, wie ich über die runden komme? von joa... weniger als was ich jetzt habe? kann ich nicht verstehen....
Das zweite ist, ich hatte mir überlegt mit meinen freund zusammen zu ziehen wenn ich studium/aubildung/fsj mache... nun habe ich aber zu wissen bekommen das a der satz an unterhalt, den mein vater monatlich zahlt dann ein wenig singt.... doch was ich viel schlimmer finde ist, wenn mein freund dann arbeitslos wird wird MEIN unterhalt von seinem verdienst abgezogen, und dadurch wird natürlich das arbeitlosen geld weniger womit man dann in einer ziemlich doofen situation ist (finde ich)...das alles weil das dann als ehe ähnliche gemeinschaft angesehen wird... das kann ich nicht nachvollziehen, denn nur weil wir zusammen leben und uns bett und tisch teilen... ist er doch lange nicht für meinen lebensunterhlat zuständig?!
kann ich mir da irgendwo hilfe besorgen? oder hat jemand einen guten rat für mich?
danke schonmal im vorraus
tanja
ich bin neu hier im forum und es gibt einige sachen, die mich stutzig machen, und meine Zukunfstplanung schwierig gestalten.
meine eltern haben sich vor 2 jahren getrennt, und ich konnte endlich meinen unterhalt von meinem vater durchboxen.
Ich habe mir gedacht: juhu, jetzt hast du es geschafft, du brauchst dir erstmal keinen Stress mehr machen nu kanns wieder weitergehen.
Es ist so, dass ich die 13 klasse besuche, mit dem ziel nächstes jahr im juli das abitur zu erreichen. Danach möchte ich entweder auf lehramt studieren, oder eine ausbildung zur erzieherin machen. Nun kann es aber sein, wenn ich bei einer Uni auf die warteliste komme, dass ich dann 1 jahr lang max überbrücken muss. in dem fall wäre fsj meine wahl. nun habe ich aber zu wissen bekommen, dass wenn ich ein fsj mache, dass mein vater in der zeit keinen unterhalt zahlen muss. das kann ich nicht wirklich verstehen. denn ich kann als schüler nebenbei arbeiten, habe einen verdienst von ca 400€... wenn ich ein fsj mache habe ich ungefähr das gleiche.
nun habe ich zu wissen bekommen weil er nur für mich zahle, wenn ich in der schule bin oder eine ausbildung mache.... aber warum zählt denn eine überbrückung nicht? heist das ich kann dann ein jahr lang sehen, wie ich über die runden komme? von joa... weniger als was ich jetzt habe? kann ich nicht verstehen....
Das zweite ist, ich hatte mir überlegt mit meinen freund zusammen zu ziehen wenn ich studium/aubildung/fsj mache... nun habe ich aber zu wissen bekommen das a der satz an unterhalt, den mein vater monatlich zahlt dann ein wenig singt.... doch was ich viel schlimmer finde ist, wenn mein freund dann arbeitslos wird wird MEIN unterhalt von seinem verdienst abgezogen, und dadurch wird natürlich das arbeitlosen geld weniger womit man dann in einer ziemlich doofen situation ist (finde ich)...das alles weil das dann als ehe ähnliche gemeinschaft angesehen wird... das kann ich nicht nachvollziehen, denn nur weil wir zusammen leben und uns bett und tisch teilen... ist er doch lange nicht für meinen lebensunterhlat zuständig?!
kann ich mir da irgendwo hilfe besorgen? oder hat jemand einen guten rat für mich?
danke schonmal im vorraus
tanja