Neu, 19-- verstehe das Gesetz nicht..hilfe?

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Tanja_x3
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Registriert: 7. November 2011 20:53

Neu, 19-- verstehe das Gesetz nicht..hilfe?

Beitrag von Tanja_x3 »

Halle liebe community,
ich bin neu hier im forum und es gibt einige sachen, die mich stutzig machen, und meine Zukunfstplanung schwierig gestalten.
meine eltern haben sich vor 2 jahren getrennt, und ich konnte endlich meinen unterhalt von meinem vater durchboxen.
Ich habe mir gedacht: juhu, jetzt hast du es geschafft, du brauchst dir erstmal keinen Stress mehr machen nu kanns wieder weitergehen.

Es ist so, dass ich die 13 klasse besuche, mit dem ziel nächstes jahr im juli das abitur zu erreichen. Danach möchte ich entweder auf lehramt studieren, oder eine ausbildung zur erzieherin machen. Nun kann es aber sein, wenn ich bei einer Uni auf die warteliste komme, dass ich dann 1 jahr lang max überbrücken muss. in dem fall wäre fsj meine wahl. nun habe ich aber zu wissen bekommen, dass wenn ich ein fsj mache, dass mein vater in der zeit keinen unterhalt zahlen muss. das kann ich nicht wirklich verstehen. denn ich kann als schüler nebenbei arbeiten, habe einen verdienst von ca 400€... wenn ich ein fsj mache habe ich ungefähr das gleiche.
nun habe ich zu wissen bekommen weil er nur für mich zahle, wenn ich in der schule bin oder eine ausbildung mache.... aber warum zählt denn eine überbrückung nicht? heist das ich kann dann ein jahr lang sehen, wie ich über die runden komme? von joa... weniger als was ich jetzt habe? kann ich nicht verstehen....

Das zweite ist, ich hatte mir überlegt mit meinen freund zusammen zu ziehen wenn ich studium/aubildung/fsj mache... nun habe ich aber zu wissen bekommen das a der satz an unterhalt, den mein vater monatlich zahlt dann ein wenig singt.... doch was ich viel schlimmer finde ist, wenn mein freund dann arbeitslos wird wird MEIN unterhalt von seinem verdienst abgezogen, und dadurch wird natürlich das arbeitlosen geld weniger womit man dann in einer ziemlich doofen situation ist (finde ich)...das alles weil das dann als ehe ähnliche gemeinschaft angesehen wird... das kann ich nicht nachvollziehen, denn nur weil wir zusammen leben und uns bett und tisch teilen... ist er doch lange nicht für meinen lebensunterhlat zuständig?!

kann ich mir da irgendwo hilfe besorgen? oder hat jemand einen guten rat für mich?
danke schonmal im vorraus
tanja
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Ansa
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Re: Neu, 19-- verstehe das Gesetz nicht..hilfe?

Beitrag von Ansa »

Hallo Tanja,

willkommen bei uns.

Ich hoffe, ich kann Dir ein wenig helfen. Unterhaltspflichtig sind beide Eltern (wenn man volljährig ist) und das bis zum 26. Lebensjahr, wobei Du die Pflicht hast, Deine Ausbildung zügig und ohne Verhinderung bzw. Faulenzerei zu verfolgen. Also, würdest Du chillen wollen, müsste Dich keiner unterstützen, aber Wartesemester sind zügiges Verfolgen, es sei denn, Du hättest an einer anderen Uni eine Zusage und würdest die ablehnen, um an der Uni Deiner Wahl zu studieren. Dein Vater darf Einsicht in Deine Bewerbungen und Bemühungen verlangen - wie immer die auch aussehen mögen.

Wenn Du mit Deinem Freund zusammen ziehst, bildet ihr im Rahmen der gesetzlichen Vorlage eine Bedarfsgemeinschaft. Wenn Du kein Geld verdienst, ist er für Dich zuständig, aber - nur im Sinne der Hartz IV Rahmengesetze...... und, nach einer entsprechenden Zeit. Meldet Ihr Euch als WG an und haltet das ein oder andere (Kühlschrank, eigenes Zimmer etc.) getrennt, ist man auch da draußen, obgleich die Arges sich da sehr sträuben. Als Studentin hast Du mit denen jedoch nichts zu tun.

Mir wäre es neu, das Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind, wenn ihr Kind mit jemandem zusammen lebt. Natürlich, wenn das jemand ist, der ein extrem hohes Einkommen hat, kann man darüber reden, aber normalerweise eher nicht. Das ist aber auch der Teil, bei dem ich mich nicht so auskenne. Eine Fachanwältin (oder natürlich auch ein Anwalt) für Familienrecht kann Dir da genau weiterhelfen. Die haben eine Beratungspflicht und dürfen nicht mehr als 10,- € für so einen Termin nehmen, man muss das allerdings bei Absprache des Termins ankündigen, das man diese Beratungspflicht in Anspruch nehmen möchte. Ich gehe davon aus, das die Unterhaltspflicht der Eltern weiterhin bestehen bleibt, egal wo das Kind lebt, aber wie gesagt, da wäre ein Fachanwalt die bessere Wahl.

Ansonsten ist es natürlich so, wenn Du Geld hinzu verdienst, im FSJ z.B., dann wird der Unterhaltsbetrag um diese Summe gekürzt. Rein Rechtlich - wie wäre das denn im real life? Hast Du mit Deinem Vater darüber gesprochen? Vielleicht würde er Dich auch so unterstützen?

Viele Grüße
Ansa

P.S. ach ja, da gibt es natürlich auch die Möglichkeit Bafög zu beantragen, sowohl als Ausbildungsbafög (wenn Du nicht mehr zu Hause wohnen kannst) das nicht rückzahlbar ist und dessen Höchstbetrag bei 465,- € mtl. liegt und Studienbafög, das teilweise zurück gezahlt werden muss. Diese Ämter werden Einkommensnachweise beider Eltern einfordern und dann ausrechnen, was Dir zusteht. So ganz ohne - wirst Du nicht dastehen.....
Sei zärtlich mit den Kindern, mitfühlend mit den Alten, nimm Anteil an denen, die sich anstrengen, sei sanftmütig mit den Schwachen und geduldig mit den Starken; denn eines Tages wirst Du dies alles gewesen sein. (nach C.W. Carver)
Tanja_x3
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Beiträge: 2
Registriert: 7. November 2011 20:53

Re: Neu, 19-- verstehe das Gesetz nicht..hilfe?

Beitrag von Tanja_x3 »

Hallo Ansa,
das was du sagst hilft mir auf jeden fall schonmal weiter danke :)
wenn ich so mit meinem Vater verhandeln könnte würde ich mir nicht solche gedanken machen, da er der einizige ist der für mich zahlt. Meine mutter ist schwer krank und hat dadurch kein einkommen von dem sie Unterhalt an mich zahlen könnte...

Ich werde nochmal einen termin beim anwalt machen, da er mir weitere hilfe angeboten hat nach dem rechtsstreit mit meinem vater ...

nochmal 100000 dank für die hilfe bin nun schon etwas beruhigter
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