Erbanspruch gegenüber der Mutter

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Siggi
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Erbanspruch gegenüber der Mutter

Beitrag von Siggi »

Hallo,
ich bin neu hier und habe mich auch nicht viel mit dem Thema Trennungskinder usw. beschäftigt. Meine Frau hat mich wegen eines anderen (Kurschatten was denn sonst :cool: ) verlassen. Damals waren die Kinder 8 und 9 Jahre alt. Ich habe dann die Erziehung selber übernommen damit die Kinder nicht aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen werden. Meine Frau ist einige hundert Km weg gezogen. Wir blieben in unserem Haus und sie hat die Kinder nur einmal dort besucht. Danach meinte sie ich solle die Kinder ihr entgegen bringen damit sie nicht so weit fahren müße. Das habe ich abgelehnt und seit dem hat sie ihre Kinder - die mal ihr ein und alles waren nie mehr besucht.
Das war die Vorgeschichte und das war vor 19 Jahren.
Heute ist die Situation folgende. Mein Jüngster hat vier Kinder und lebt derzeit in Trennung. Daß ihm als Lkw Fahrer nach Abzug des Unterhaltes nicht viel bleibt ist klar. Was aber schlimmer ist , ist die Tatsache daß er seiner Ehefrau blindlings vertraut hat was die Finanzen anging. Erst nach der Trennung kamen Rechnungen uber Einkäufe und Dienstleistungen von denen er nichts wusste. Es war natürlich recht Blauäugig von Ihm das ist schon klar. Aber nun ist es so daß seine Ex in seinem Namen Verträge abgeschlossen hat und natürlich er jetzt alles präsentiert bekommt. Ich habe ihm schon ein Auto gekauft damit er noch zur Arbeit fahren kann und zwingend Notwendige Rechnungen bezahlt damit er nicht noch mehr Ärger mit der Justiz bekommt, aber irgendwo sind meine Mittel auch begrenzt.
Nun habe ich mal spielerisch im Gedanken daran gedacht die Mutter auch mit einzubeziehen. Dabei habe ich mich dann gefragt wie das eigentlich mit dem Erbe ausschaut. Sie hat damals sich so geäussert daß sie nie was habe werde. Alles würde auf ihren Mann laufen und der sei nicht Verpflichtet gegenüber ihren Kindern. Das kann doch aber so nicht stimmen.
Ich meine sie arbeitet ja auch und sie bezahlt --denk ich mal keine Miete an ihren Ehemann, das ist doch ein geldlicher Vorteil.
OK-- weit ausgeholt, die Frage ist --Haben meine Jungs gegenüber ihrer Mutter einen Erbanspruch und in wie weit. Man liest ja immer nur das Gegenteil--Ansprüche gegen den Vater -ist das das selbe.?
Und eine Frage schwirrt auch noch bei mir rum. Warum soll sie in der gesetzlichen Rente einen Mutterbonus oder wie die das nennen bekommen, sie hat die Kinder doch nur 8 Jahre und das nicht alleine betreut.? Hab ich da nicht auch einen Anspruch ??
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Ansa
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Re: Erbanspruch gegenüber der Mutter

Beitrag von Ansa »

Willkommen bei uns Siggi,

ich fürchte, ich kann Dir da nicht wirklich raten und empfehle Dir ernsthaft eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Wenn es bei Euch knapp ist, Anwälte sind verpflichtet, Beratungsgespräche zu führen, die nur sehr wenig kosten, man muss das nur bei der Terminabsprache erwähnen und anmelden.

Ich bin mir aber sicher, das Deine Exfrau den Kindern gegenüber Unterhaltspflichtig gewesen wäre - erbberechtigt sind sie, im Falle ihre Todes aber ganz sicher, je nachdem, was sie verfügt hat. Möglicherweise bleibt nur der Pflichtteil und dann kommt es drauf an, wie sie in ihrer neuen Partnerschaft gelebt hat, per Ehevertrag oder Zugewinngemeinschaft.

Und, ich weiß auch nicht, wie lang Unterhaltsansprüche von Kindern gegen Eltern bestehen bleiben, ich mein, die Frist beginnt erst mit Vollendung des 18.Lebensjahres und wie lang sie dauert, wird eben dann doch ein Anwalt Dir und Euch beantworten können.

Viele Grüße
Ansa
Sei zärtlich mit den Kindern, mitfühlend mit den Alten, nimm Anteil an denen, die sich anstrengen, sei sanftmütig mit den Schwachen und geduldig mit den Starken; denn eines Tages wirst Du dies alles gewesen sein. (nach C.W. Carver)
Siggi
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Re: Erbanspruch gegenüber der Mutter

Beitrag von Siggi »

Hallo Ansa ,
Unterhalt hat sie nie bezahlt, hab Unterhaltsvorschuß von der Kasse bekommen und die werden es schon bei ihr eintreiben. Aber es geht nicht mehr um mich. Na ja jetzt muß mein Jüngster erst mal die Scheidung herum bekommen und dann schauen wir mal weiter. Wegen der Anteiligen Mütternrente hab ich mal die LVA angeschrieben, mal sehen was die dazu meinen.
:weg:
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