Liebe Community,
Ich (m) lebe seid 6 Jahren mit meiner Lebensgefährtin und Ihren 3 Kindern zusammen in einem Haushalt. Es besteht geteiltes Sorgerecht jedoch hat Sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Kinder werden alle 14 Tage von Ihrem Vater abgeholt und auch wieder gebracht. Seid ein Paar Tagen hat meine Frau ( wir sind nicht verheiratet ) eine neue Arbeit die es ihr vortan nur noch selten erlaubt die Kinder alle 14 Tage Ihm zu übergeben bzw. die Kinder wieder zu übernehmen. Spricht eigentlich nix dagegen da Ich Selbstständig bin und mir die Zeit nehmen kann und möchte, denn Ich verbringe auch gerne mal alleine etwas Zeit mit den Kinder. Nun ist es aber so das der Vater mir die Kinder nicht mehr übergeben will ind der Zukunft. Meiner Meinung nach ist es so. Er holt die Kinder wie abgesprochen Fr 17 Uhr und bringt sie So 17 Uhr wieder nachhause. In der Zeit hat er selbstverständlich alle Rechte sowie Pflichten zu erfüllen. Sofern die Kinder aber wieder nachhause kommen gehen dann alle Pflichten ( Rechte eher weniger ) auf mich über, wenn die Mutter nicht da ist. P.S. Es ist von mir und der Mutter immer abgesprochen das ich mich um die Kinder kümmere wenn sie nicht da ist. Das weiß auch der Vater er sucht nur immer wieder nach möglichkeiten um Unruhe in unsere Patchworkfamilie zu bringen. Frage....
Darf er die Kinder einfach wieder mitnehmen wenn die Mutter NICHT zuhause ist ???
MfG
Andy