unterhalt - fragen

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sternchen
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unterhalt - fragen

Beitrag von sternchen »

hallo zusammen, ich bekomme unterhalt von meinem noch-mann, für mich und meinen sohn (2jahre). allerdings steht mir gesetzlich wohl mehr zu. ich wollte mich mit ihm auf einen betrag einigen, der ist allerdings etwas höher als er im moment bereit ist zu zahlen. er meinte , er kann nicht mehr bezahlen und ich hätte eh soviel, weil ich ja noch kindergeld und erziehungsgeld bekomme. zudem ist mein neuer freund sehr oft bei mir und ich würde mir jede menge geld dadurch sparen. mein freund hat aber noch seine eigene wohnung. und ich spare mir im moment sicher nichts dadurch. jetzt werd ich wohl klagen müssen, weil mein noch-mann von dem jetztigen unterhalt dann wieder kürzen will wenn mein freund mit mir zusammen zieht. meinem nochmann bleiben nach unterhalt 1500€. er meint aber es reicht ihm nicht.
will ich zuviel? bin ich egoistisch weil ich den unterhalt benötige? ich arbeite momentan halbtags. das ist schon mehr als ich müsste. allerdings kann ich gerade auch nicht mehr arbeiten. hat jemand von euch denn in diesem bereich auch schon erfahrung? hat jemand schon geklagt? kann mir irgendjemand etwas raten bitte?
wie macht ihr das denn?

liebe grüße
Zuletzt geändert von sternchen am 21. März 2005 11:43, insgesamt 1-mal geändert.
ricotta39
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Re: unterhalt - fragen

Beitrag von ricotta39 »

Hallo sternchen,

wenn Du mit Deinem Freund zusammen ziehst, wird bei der Berechnung vom Deinem Ehegattenunterhalt sein Einkommen mit angerechnet. Das betrifft aber nicht die Berechnung von Kindesunterhalt.
Die Neuberrechnung läst du am besten von einem Anwalt machen, den wenn Dein Ex jetzt schon meint er zahlt zuviel oder er kann nicht mehr bezahlen, dann hat er es „schwarz auf weiß“.

Mann bekommt auch von keiner anderen seilte Unterstützung, für meinen Sohn bekomme ich Unterhaltsvorschuss (sein Vater verdient super), aber da ich Ihn verlassen habe will er auch für sein Kind nicht zahlen. Aber von den Ämtern wird man im Stich gelassen. Ich finde es Ungerecht wenn der neue Partner für „ fremde Kinder“ aufkommen muss, vor allem wenn es dem Vater vom Kind nicht knausern muss, aber eigenes Haus und schickes Auto ist wichtiger als sein Kind.
Liebe Grüße ricotta39
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Hammer
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Re: unterhalt - fragen

Beitrag von Hammer »

Hallo zusammen,

was dein Ex wirklich zahlen muß solltest du
wirklich fachlich prüfen lassen.Weiterhin solltest
du dich beraten lassen was sich ändert wenn du mit
deinem neuen Partner zusammen ziehst,es könnte auch sein das
er dann seine Unterhaltszahlungen für dich einstellen kann
wenn euer Einkommen zu hoch ist.
Das ändert aber nichts am Kindesunterhalt.

Leider wird man wirklich von den Ämtern oft im Stich gelassen.
Ich bin wieder verh.und bekomme somit null Unterstützung
von staatl.Seite aber mein Ex zahlt nicht.
Er nimmt lieber in Kauf das er gepfändet wird und sind die Schulden
abgezahlt sind höhere aufgelaufen.
Also muß man sehen wie man über die Runden kommt und sowas
nennt sich Vater.
Aber es gibt auch andere die für ihre Kinder alles tun.

LG
Dani
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winni
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Re: unterhalt - fragen

Beitrag von winni »

Da muß ich Dir auch noch was zu schreiben:

Wenn ihm im Monat noch 1500,- € bleiben, ist das schon eine ganze Menge, der Selbstbehalt der Düsseldorfer Tabelle liegt niedriger und mir bleibt nicht so viel.

Meine Ex geht nämlich nicht arbeiten, sagt, sie habe mit zwei Kindern genug zu tun, und ich wolle ja auch, daß sie gescheit betreut sind. Bis zum vollendeten achten Lebensjahr ist die kindsmutter nicht verpflichtet, arbeiten zu gehen, danach kann ihr ein Halbtagsjob zugemutet werden. Dein Ex hat also Glück, daß Du arbeiten gehst, ich finde das auch in Ordnung, hoffentlich peilt das meine ehemalige "bessere" Hälfte auch mal.

Aber das mit der fachlichen Beratung durch einen Anwalt ist wichtig. Und dann würde ich Dir empfehlen, den Kindesunterhalt beim Jugendamt titulieren zu lassen. Das ist erstens wichtig und zweitens kostenlos. Funktioniert so: du läßt Dir beim Anwalt den Kindesunterhalt ausrechnen, dazu benötigst Du sein Einkommen, also seine Lohnabrechnung und auch seinen Steuerbescheid, denn Steuererstattungen gehören auch zum Einkommen, er ist vepflichtet, Dir diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Mit der Berechnung des Kindesunterhaltes läßt du ihn vom Anwalt anschreiben und zur Titulierung auffordern, er muß dann zum Jugendamt laufen (dort ist es kostenlos) und den Titel erstellen lassen. Wichtig dabei ist, daß nicht nur ein Betrag eingetragen wird, sondern der Prozentsatz der Düsseldorfer Tabelle, auf den sich der Betrag bezieht. Ändert sich nämlich die Düsseldorfer Tabelle, ist er verpflichtet, automatisch seine Zahlungen anzupassen, ohne daß Du ihn erneut dazu auffordern mußt. Tut er das nicht, kommt er in Verzug und Du hast dann mit der Titulierung gleich einen vollstreckbaren Titel in der Hand mit dem Du ihm (theoretisch) den Gerichtsvollzieher zur Eintreibung auf den hals schicken kannst.

Bei einer Klage ist halt zu überlegen, was tatsächlich dabei heraus kommt und wie hoch die Anwalts- und Gerichtskosten sind um zu beurteilen, ob es sich tatsächlich rechnet. Besser ist es eigentlich, man einigt sich ohne Klageweg, denn die Gerichte sind ja nur dafür da, Fälle zu entscheiden, in denen die ehemaligen Liebes-turteltauben nicht mehr in der Lage sind, sich selber zu einigen.

Und die Düssledorfer Tabelle ist wohlgemerkt kein Gesetz sondern nur eine Richtlinie, letzlich zählt immer der Einzelfall. Und so wie ich das mitbekomme, gibt es genügend Rechtsanwälte, denen nicht daran gelegen ist, daß sich die Parteien wirklich einigen sondern daß der Streit vor Gericht möglichst lang geht und viel Schriftwechsel, Beweise und Termine nötig sind.

Dabei bleiben jedoch viel, viel Nerven und Lebensqualität auf der Strecke. Dafür hat der Anwalt dann wenigstens was davon.

Liebe Grüße

Winfried
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Hammer
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Re: unterhalt - fragen

Beitrag von Hammer »

Hi Winni,

da geb ich dir Recht Nerven kostet das ganze ohne Ende.
Es ist ja nicht so das die KM dem KV alles weg nehmen will
sondern es wird nach seinem Einkommen berechnet.
Aber viele bedeutet Trennung auch Trennung von allem nur
bleiben wieder mal die Kinder auf der Strecke.

LG
Dani
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winni
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Re: unterhalt - fragen

Beitrag von winni »

Hallo Dani,

genau so ist es, die Kinder bleiben auf der Strecke und das ist schade.
Ich bekomme das ja von beiden Seiten mit: auf der anderen Seite muß ich selber zahlen und auf der anderen Seite, helfe ich meiner Freundin, ihre Ansprüche gegenüber ihrem Ex durchzusetzen.

Und ich merke das bei meinen Kids: die nervt es, wenn die Eltern sich mal wieder um's Geld streiten.

lg

Winfried
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Hammer
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Re: unterhalt - fragen

Beitrag von Hammer »

Hi Winni,

wem sagst du es.
Mein Ex ist noch dreister der macht auf Mitleid.
Der arme Papa hat kein Geld aber für Pferde und Urlaub und
Geschenke für die Kinder seiner Freundin langt es immer.

Das beste war ihr Geburtstag sie bekam ein Buch,
Filzstifte und Zeichendreiecke.
Sie wurde nicht 4 Jahre sondern 13 Jahre.

Da hilft nur trösten und auffangen.
Und doch wächst die Wut auf ihn.

LG
Dani
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Re: unterhalt - fragen

Beitrag von sternchen »

eure worte tun gut, zu sehen dass es anderen auch so geht.
mein noch-mann jammert auch nur, er habe kein geld um was mit seinem sohn zu unternehmen, weil ich so viel geld von ihm haben will. dass ich dennoch arbeite gehen, ist für ihn normal, weil ich gerne arbeite und ich könnte seiner meinung nach ja gefälligst ganz arbweiten, da der kleine in der kita ist.
man kann ihm nicht mit argumenten kommen, das ist das problem. er seine vorstellung und gesetze interessieren ihn nicht, die wären eh so ungerecht.also muss ich wohl klagen.
er versucht mich ständig unter druck zu setzen mit seinem gejammer, redet mir schuldgefühle ein, zumal ich mich ja getrennt hab.

den kindesunterhalt hab ich schon tituliert, aber danke für den tipp.

kommt ihr euch auch schlecht vor weil ihr unterhalt bezieht?

liebe grüße
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Hammer
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Re: unterhalt - fragen

Beitrag von Hammer »

Hi Sternchen,

es gibt immer solche und solche Väter.
Aber der KU ist nun mal kein Luxus der den Müttern
zu gute kommt sondern die Lebensgrundlage des Kindes.
Er dient nicht nur für tolle Klamotten sondern ist für Miete,
Kleidung,Schule usw.
Ich hab kein schlechtes Gewissen da er nicht für mich zahlen soll
sondern für sein Kind.

Über die Höhe des Unterhaltes lässt sich sicher streiten aber dafür
gibt es nun mal Gesetze.Ob wir damit einverstanden sind oder nicht
ist unrelevant.
Desweiteren dürfen wir auch nicht auf den KU verzichten da dieser zum
Wohle des Kindes ist.Man ist sogar verpflichtet dafür zu sorgen das das Kind
Unterhalt erhält.
Obwohl das auch wieder lachhaft ist denn wer kann schon darauf verzichten?

Lass dich von ihm nicht unter Druck setzen.
Es gibt einen Höchstbetrag der ihm zum Leben bleiben muß
und daran kannst weder du noch er was ändern.

Alles Liebe
Dani
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winni
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Re: unterhalt - fragen

Beitrag von winni »

Hallo Sternchen!

Was sich Dein ex mal klar machen muß: Kinder sind mal (in den meisten Fällen) jedenfalls aus Liebe gezeugt worden und die Verpflichtung der Eltern ist es, den Kindern den bestmöglichen Start ins Leben zu geben.

Und das hört nicht bei einer gescheiterten Beziehung auf, er muß sich mal überlegen, daß Kinder nach der Trennung genauso viel essen, genauso viele Klamotten brauchen und genausoviel Kindergartenbeitrag zahlen müssen wie vor der Trennung. Wäret ihr noch zusammen, hätte er für sich selber als "Taschengeld" auch nicht mehr zur Vefügung.

Klar ist es so, daß man nach einer Trennung "neu" anfangen möchte, alles vergessen und von vorne starten, am liebsten mit den alten Geschichten nichts mehr zu tun haben. Aber wer Kinder als Altlasten bezeichnet, wie das in Kontaktanzeigen so oft der Fall ist, der hat wirklich nichts kapiert.

Nicht du bist es, die den KU-Anspruch gegen ihn hat, sondern Dein/Euer Kind, es hat einfach ein Recht, zu sagen, Vater, Du hast mich in die Welt gesetzt, jetzt laß mich nicht im Stich, nur weil ihr eure Beziehung nicht auf die Reihe bekommen habt. Und da Dein Kind noch etwas zu klein dafür ist, mußt Du dieses Recht für Dein Kind einklagen.

ich drück Dir die Daumen.

Liebe Grüße

Winfried
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maria0809
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Re: unterhalt - fragen

Beitrag von maria0809 »

UNTERHALT - oh je -

bei Trennung "einigten" wir uns erst mal auf 500€ für Kind und mich und er zahlte die Versicherung und Steuer für mein Auto (zusammen 70 € im Monat) - kurze Zeit später wollte er das Auto nicht mehr zahlen allerdings auch nicht die 70 € mehr in bar.
Dann durfte ich hoffen und warten an welchem Tag er denn den Unterhalt bringt, denn aufs Konto überweisen konnte er nicht.
Ich ging damals 2 Tage die Woche arbeiten - das Kind war 4 ich mußte nicht und daher wurde mir mein Einkommen auch nicht angerechnet.
Es war eh zu gering.
Mit dem Anwalt wurde 2003 im Januar dann beantragt Unterhalt nach der Höhe seines Einkommens (ich hatte den Steuerbescheid für 2001) berechnet das wären 1500€ für Kind und mich. Im Sept. 2003 war Gerichtstermin Unterhalt für Kind wurde festgesetzt auf 386 € für mich konnte man nicht festsetzen, da neuere Unterlagen über die Einkommensverhältnisse meines "Gatten" fehlten.
UVG Leistungen kann ich nicht beantragen, da ich ja immer Unterhalt bekomme fragt sich nur wann, bzw. da ich seit Jan. 05 monatlich gepfändet habe.
Damit er endlich mal mit seinen Einkommensverhältnissen aus den Pötten kommt habe ich mittlerweile unter Androhung eines Zwangsgeldes die Auskunft beantragt.
Aber er ist ja arm wie er auch seiner Tochter immer erklärt.
Hat aber im Juni vergangenen Jahres ein Haus auf Rentenbasis gekauft zusätzlich zu dem in dem er zur Miete wohnt. Kauf fleißig bei Ebay für ca. 300 € im Monat ein.
Und fährt seit neuestem einen Mercedes Kombi.
Übrigens Anzeige wegen § 170 STGB läuft auch gegen ihn.
Er hätte auch mich und Kind krankenversichern müssen bzw. den Unterhalt dafür aufstocken müssen, hat er aber nicht so waren wir 1 Jahr lang nicht krankenversichert.

Wenn ich ihn bei Abholung der Tochter sehe muß ich mich jedesmal zusammenreißen, dass ich nicht handgreiflich auf ihn losgehe.
Oder im die Brieftasche rauszerre und mir die Kohle da raushole.
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