Hallo,
ich bin verheiratet, habe zwei Söhne 2+4 Jahre, das erste vom Ex, wir haben das gemeinsame Sorgerecht,
mein Sohn ist alle zwei WE bei seinem Vater und einmal für ein paar Stunden unter der Woche, mein Sohn hat mir erzählt das er schon bei den Eltern vom Ex geschlafen hat, ohne das ich das wusste, darf er das so einfach? Ich finde wenn mein Sohn nur zwei Nächte bei seinem Vater ist und eine davon ist er bei den Großeltern, das ist doch nicht gut für das Kind, oder? Dann wird er dort noch verwöhnt deswegen will ich sowieso nicht das er so oft bei ihnen übernachtet.
Was hat der Ex für Rechte?
Re: Was hat der Ex für Rechte?
Hallo,
Kinder brauchen beide Elternteile. Das solltest du mal bedenken.
Der Kindsvater ist für die Kinder verantwortlich, wenn sie bei ihm sind. Er muß dir keine Rechenschaft ablegen, wohin er mit den Kindern geht, was er mit ihnen macht. Wie das mit dem Übernachten ist, keine Ahnung, aber wo ist das Problem?
Du hast kein tolles Verhältnis zu den Schwiegereltern und deinem Ex, aber wie ist das mit deinen Söhnen? Die werden Oma, Opa und Papa bestimmt sehr lieb haben.
Red mit deinem Ex, das sollte auf elterlicher Basis möglich sein, und sag ihm, das er die Kinder nicht verwöhnen soll, wenn sie bei ihm sind. Das wird oft so gemacht, eben weil die Kinder nur am Wochenende bei ihrem Vater sind.
LG
Simi
Kinder brauchen beide Elternteile. Das solltest du mal bedenken.
Der Kindsvater ist für die Kinder verantwortlich, wenn sie bei ihm sind. Er muß dir keine Rechenschaft ablegen, wohin er mit den Kindern geht, was er mit ihnen macht. Wie das mit dem Übernachten ist, keine Ahnung, aber wo ist das Problem?
Du hast kein tolles Verhältnis zu den Schwiegereltern und deinem Ex, aber wie ist das mit deinen Söhnen? Die werden Oma, Opa und Papa bestimmt sehr lieb haben.
Red mit deinem Ex, das sollte auf elterlicher Basis möglich sein, und sag ihm, das er die Kinder nicht verwöhnen soll, wenn sie bei ihm sind. Das wird oft so gemacht, eben weil die Kinder nur am Wochenende bei ihrem Vater sind.
LG
Simi
Re: Was hat der Ex für Rechte?
Hi Sebrina,
ich kann Simi nur zustimmen.
Es sind und bleiben die Großeltern genauso
wie ihr Vater und Mutter bleibt.
Alles Liebe
hammer
ich kann Simi nur zustimmen.
Es sind und bleiben die Großeltern genauso
wie ihr Vater und Mutter bleibt.
Alles Liebe
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Kinder sind nicht unser Eigentum,
wir haben "nur" das Glück sie auf
IHREM WEG zu begleiten.
wir haben "nur" das Glück sie auf
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- Eintagsfliege
- Beiträge: 1
- Registriert: 16. Juni 2004 13:42
Re: Was hat der Ex für Rechte?
Hammer postete
Hi Sebrina,
ich kann Simi nur zustimmen.
Es sind und bleiben die Großeltern genauso
wie ihr Vater und Mutter bleibt.
Alles Liebe
hammer
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- Eintagsfliege
- Beiträge: 1
- Registriert: 20. Juni 2004 22:25
Re: Was hat der Ex für Rechte?
Hallo Sebrina!Ich habe genau das gleiche Problem,wenn das ein-oder zweimal passiert ist es ja okay.Aber ständig würde ich mir das nicht bieten lassen.Er ist der Vater,dann soll er auch für sein Kind da sein.Er kann ja schliesslich mit seinem Kind bei Oma und Opa auf Besuch gehen.Wenn Oma und Opa dein Kind aber gegen Dich aufhetzen,kannst Du natürlich was dagegen machen.
Re: Was hat der Ex für Rechte?
@schwarze rose
und weißt du denn auch, was man dagegen machen kann? sooo einfach, ist das nämlich net.
lg
simi
und weißt du denn auch, was man dagegen machen kann? sooo einfach, ist das nämlich net.
lg
simi