Patchworkfamilie gründen

Der Treffpunk für Alleinerziehende und Patchworkfamilien. Hier können Erfahrungen und Sorgen ausgetauscht werden.
Antworten
Cristel
Eintagsfliege
Eintagsfliege
Beiträge: 1
Registriert: 4. August 2004 15:42

Patchworkfamilie gründen

Beitrag von Cristel »

Hallo!
Mein neue Lebenspartner und ich würden gerne zusammenziehen.

Die Kinder kommen mit ihm sehr gut klar.

Ärger gibt es mehr seitens ehemaliger Schwiegereltern.
Das von Anfang an.
Vater der Kinder lebt bei Muttern.
Darf die Kinder nicht bei sich übernachten, geschweige denn seine Ferienzeit übernehmen.
Der Mann hat auch nicht ein Deut Rückgrat. Will wohl auch nicht.
Es könnte alles sehr einfach sein, wenn ich die Möglichkeit hätte 1/2 Tage arbeiten zu gehen.
Im Moment nimmt mein Ex die Kinder nur 1 X Wö Sonntags f. 5 Stunden.

Keine Ferienregelung, keine WE-regelung, keinen vollen Unterhalt.

Schwierig ist für mich wenigstens Halbtagsarbeiten zu gehen. Da mir Betreuung für die Kinder 7 und 5 Jahre ins besondere in der Ferienzeit.

Möchte ich also jetzt mit meinen neuen Partner zusammenziehen, heißt das doch das ich mit meinen beiden Zwergen nur finanzieller Ballast für Ihn bin.
Beantrage ich Unterhaltsgeld für mich von meinem Ex fällt dieser wegen neuer Partnerschaft weg.
Wenn er für die Kinder keinen Unterhalt mehr zahlen sollte. Fallen diese auch meinem neuen Partner finanziell zur Last.

Steuerliche Vorteile für Ihn gibt es vom Staat natürlich nicht. Aber ich rutsche von Steuerklasse II in I.
Staatliche Unterstützung gibt es auch nicht mehr.

Kann ich meinen Ex zwingen die Kinder am WE und in den Ferien zu nehmen. Damit ich arbeiten gehen kann?
Benutzeravatar
Hammer
Inventar
Inventar
Beiträge: 2252
Registriert: 10. April 2003 08:11

Re: Patchworkfamilie gründen

Beitrag von Hammer »

Hi Cristel,

nicht ganz einfach!
Erst mal muß dein Freund solange ihr nicht verheiratet seid nicht
für deine Kinder aufkommen.Zahlt bzw.kann dein Ex nicht zahlen kannst du
Unterhaltsvorschuß beantragen.
Das durch eine Partnerschaft es leiderauch finanielle Nachteile gibt ist
nicht von der Hand zu weisen.
Es bleibt euch die Möglichkeit vorab Erkundigungen über Hilfen usw.
einzuholen und dann in Ruhe zu entscheiden.
Ich würde mich auch beim JA erkundigen welche Ansprüche du auf Unterhalt
für die Kinder hast und wie du sie durchsetzt.

Du kannst auf regelmäßige Besuchszeiten bestehen aber das macht er ja.
Ob man durch Zwang etwas erreicht was den Kindern dienlich ist ist leider fraglich.

Alles Liebe
hammer
Kinder sind nicht unser Eigentum,
wir haben "nur" das Glück sie auf
IHREM WEG zu begleiten.
Simone

Re: Patchworkfamilie gründen

Beitrag von Simone »

Hallo Christel,

erstmal herzlich willkommen bei uns! :winken:

Zweitens: Ich finde, zwingen ist kein gutes Wort. Wenn du ihn zwingst, dann macht er das ja nicht, weil er seine Kinder gerne sieht. Und das sollte er doch!

Er nimmt die Kinder ja einmal in der Woche.
Also habt ihr ja eine Regelung, wie er die Kinder nimmt. Warum zahlt er denn keinen vollen Unterhalt? Er lebt bei seiner Mutter, muß also wahrscheinlich keine Miete zahlen. Ist er so ein Geringverdiener?
Wenn dir das nicht genug ist, wann und wielange er die Kinder nimmt, geh einfach mal zum Jugendamt. Termin machen, mit den Leuten reden, hör dir an, was sie dir raten und vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, ein Gespräch mit den Leuten vom Jugendamt und deinem Ex-Mann.

Du kannst vielleicht mit deinem neuen Partner schauen, das ihr da das irgendwie regelt, das du halbtags oder wenigstens 400,-Euro oder so arbeiten gehen kannst.

Viel Glück,

Simi
mysticknight
Eintagsfliege
Eintagsfliege
Beiträge: 3
Registriert: 27. Juli 2004 17:03

Re: Patchworkfamilie gründen

Beitrag von mysticknight »

hallo Christel,

da muß ich den anderen beiden Kommentaren leider auch Recht geben. Eine Partnerschaft mit Kindern bringt auch finanzielle Nachteile, doch das wichtigste Problem ist meiner Meinung nach bei euch geklärt. Dein freund mag deine Kinder und die mögen ihn. Das 2. Problem ist halt das finanzielle, aber regelbar. Sollange ihr nicht verheiratet seid ist dein ex verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Da er nur Teilunterhalt zahlt solltest du mit hilfe des Jugendamtes oder einem Rechtsanwalt herausfinden ob der Teilunterhalt gerechtfertigt ist, oder ob er dich verarscht, weil er irgendwelche Sachen nicht angegeben hat damit er nicht mehr zahlen muß. 5 Std. in der Woche Besuchszeit und nur am Sontag macht es schwer arbeiten zu gehen, doch er nimmt ja die Kinder und somit hat er den guten Willen vor dem Jugendamt gezeigt, also zwingen geht nicht. Allerdings würde ich dir auch Vorschlagen wegen deinem Arbeitswunsch zum Jugendamt zu gehen obwohl ich nicht unbedingt aufs Jugendamt schwöre, denn ich habe auch eine Patchworkfamilie mit 7 Kindern und alles was ich erreicht habe war Eigeninitiative, allerdings gibt es am JA eine Stelle wo Tagesmütter vermittelt werden denn deine Kinder sind alt genug um in Tagespflege gehen zu können und das JA übernimmt je nach Verdienst die Teilkosten oder die ganzen Kosten einer Tagesmutter. Unterhaltsvorschuß glaub ich kannst du nur geltend machen wenn du überhaupt keinen Unterhalt bekommst. Versuch wie die anderen dir schon empfohlen haben, Informationen beim JA, auch Sozialamt zu holen, wo es finanzielle Möglichkeiten gibt. Doch denk daran laß dich von den Ämtern nicht abwimmeln oder verdrösten, dann bestehe darauf das du mit kompetenten Leuten reden kannst, die Ahnung mit deinem Problem haben und dir die richtigen Stellen sagen. Trotzdem solltest du auch mit deinem Freund durchsprechen und planen, organisieren arbeiten gehen zu können. Vielleicht kannst du ja einen job bekommen, wenn dein Freund Feierabend hat dann sind die kids auch unter Aufsicht oder wenn du zur Arbeit mußt und dein Freund kommt erst ein oder zwei Std später, dann organisiere zur Überbrückung einen Babysitter. Möglichkeiten gibt es genug. Schalte eine Anzeige in euer Wochenblatt wenn du einen Job hast. Z.B: Suche Kinderbetreuung von dann bis dann. Zumm Schluß noch einen Tipp. Verlasse dich nicht zu sehr auf finanzielle Hilfe vom Staat. Nimm es selbst in die Hand. Such dir einen Job, dann versuchst du eine Kinderbetreuung zu finden und den Tagesablauf zu planen. Dann kannst du Antrag auf Betreuungskosten beim JA stellen. Wichtig ist doch erstmal, das du jetzt selbst mit deiner neuen Partnerschaft einen eigenen Rhytmus findest. Ihr seid dann vor dem Staat ein eheähnliches Verhältnis und danach müßt ihr leben.

Viel Glück
Michaela
Antworten