Unnötiges BGH-Urteil.....

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röschen
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Unnötiges BGH-Urteil.....

Beitrag von röschen »

Hallo Ihr Lieben,

diese Woche wurde wie ihr vielleicht wißt, vom BGH ein neues Urteil erlassen, welches regelt, daß alleinerziehenden Müttern zugemutet werden kann/soll, ganztags zu arbeiten, sobald die Kinder 7 Jahre alt sind.
Hintergrund dieser Rechtsprechung sollte sein, daß Väter nicht für den Rest ihres Lebens finanziell "ausgeblutet" werden.

Jetzt erlebe ich aber den Fall, daß mit der Begründung "BGH-Urteil hin oder her, die letztendliche Endscheidung liegt beim örtlich zuständigen Richter", man nach wie vor auf die Finanzlage der Väter keine Rücksicht nimmt.

Der beste Freund meines Mannes wurde vor 2 Jahren von seiner Frau verlassen (1 Kind-10 Jahre alt). Damals arbeitete er im Schichtdienst und es ging ihnen finanziell sehr gut. Sie einigten sich nach anwaltlicher Beratung auf einen Trennungsunterhalt von 800 Euro.
Letztes Jahr im Sommer haben sie dann doch versucht sich wieder zusammen zu raufen, gingen zur Eheberatung. Leider sah seine Frau schon nach wenigen Sitzungen auch darin keinen Erfolg und trennte sich entgültig.

Da das Unterhaltsverfahren zu dieser Zeit nur ruhte, wurde ihm das in seiner gestrigen Gerichtsverhandlung zum großen Nachteil. Seine Firma leidet nämlich, wie so viele schon seit Monaten unter der anhaltenden Finanzkrise. Inzwischen sind es Monate, in denen er von der Kurzarbeit betroffen ist, ohne Aussicht auf Besserung und verdient nur einen Bruchteil dessen, was als Gehaltsgrundlage (nämlich das Jahr vor der Trennung) herangezogen wurde. Noch in der Zeit ihres "Neuversuches" reduzierte er mit ihrem (zumindest verbalen) Einverständis seine Unterhaltszahlungen auf 500 Euro. Schließlich sah sie ja selbst, das es ihm finanziell sehr schlecht ging. Davon wollte sie aber in der Verhandlung gestern nichts mehr wissen und bestand auf die ursprünglichen Berechnungen.

Das man seiner Frau zumuten könne, mehr als nur 3 Tage zu arbeiten, zumal eine Betreuung durch die Oma gesichert wäre, sie selbst all die Jahre, obwohl finanziell nicht nötig, darauf bestanden hatte. Diese 3 Tage nur der Kompromiss waren, weil er lieber wollte, daß sie fürs Kind da sein sollte, sie hingegen darauf bestand sich zu verwirklichen - daß alles wollte die Richterin nicht hören.
Anstatt ihr zuzumuten selbst etwas mehr für ihren Lebensunterhalt zu sorgen, was, da sie ja noch 2 freie Tage zur Verfügung hat, indenen der Junge sowieso in der Schule ist, gut möglich wäre, treibt man ohne Rücksicht auf seine momentane Arbeitslage in den finanziellen Ruin.

Da fragt man sich doch, wofür es BGH - Urteile eigentlich gibt. Wann und unter welchen Vorraussetzungen werden die den angewandt?

Liebe Grüße
röschen (völlig ratlos, wie wir unseren lieben Freund wieder aufbauen sollen)
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